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Anke Tillmanns-Larisch
Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Ordnungswidrigkeit | Geldbuße | Bußgeldbescheid | Fahrverbot | Einspruch | Bußgeldkatalog

Nach dem deutschen Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht.

Neben vielen anderen Gebieten kommt gerade im Bereich des Straßenverkehrsrechts dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Inkrafttreten der neuen Punkteregelung seit dem 01.05.2014 gelten zudem neue Vorschriften. Bei bestimmten Verstößen kann neben dem Bußgeld und der Belegung mit Punkten auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden.

Nicht selten ist aber die Schuldfrage unklar und oft treten darüber hinaus auch Verfahrensfehler auf.

Daher ist es nötig, schnell zu handeln, aber umso wichtiger ist es zu wissen, wie man richtig reagiert.

Häufig scheitert das Bußgeldverfahren bereits an dem Einhalten der Frist, um sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren.

Lediglich zwei Wochen nach der Zustellung oder der Niederlegung (nicht der Abholung !) bei dem zuständigen Postamt kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Bei einem verspäteten Einspruch wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und man kann – mit Ausnahme eines erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrags – nichts mehr dagegen unternehmen.

Die Anwaltskanzlei Tillmanns-Larisch hilft Ihnen hier gerne kompetent und zielgerichtet weiter.