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WIDERRUFSBELEHRUNGEN IN DARLEHENSVERTRÄGEN SIND HÄUFIG FEHLERHAFT, WESWEGEN EIN WIDERRUF DIESER VERTRÄGE AUCH NACH LÄNGERER ZEIT NOCH MÖGLICH IST

In der medialen Berichterstattung wird immer häufiger über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, insbesondere in Kreditverträgen, und deren weitreichenden Folgen berichtet. Aufgrund dieses medialen Interesses an einer schon seit längerem bekannten Problematik ist es unseres Erachtens sinnvoll, diese zum besseren Verständnis einmal näher zu beleuchten.

Der Ausgangspunkt für die Problematik „Widerrufsbelehrungen“ sind häufig Kreditverträge von Verbrauchern mit Banken.

Aufgrund der recht jungen Gesetze für mehr Verbraucherschutz können Verbraucherkreditverträge grundsätzlich ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen widerrufen werden. Um die Verbraucher über dieses Widerrufsrecht zu informieren, müssen Kreditverträge unter anderem auch eine sog. Widerrufsbelehrungen enthalten, in welcher auf eben dieses Recht hingewiesen werden muss.

Um den Verbraucher vor fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zu schützen, hat der Gesetzgeber zusätzlich aber auch geregelt, dass ein Recht zum Widerruf zeitlich nicht begrenzt wird, wenn die in dem Vertrag enthaltende Belehrung fehlerhaft ist. Fehlerhaft sind Belehrungen wiederum, wenn sie die gesetzlichen Regelungen über die Möglichkeit eines Widerrufs nicht korrekt wiedergeben.

Nach dieser Gesetzeslage führen fehlerhafte Widerrufsbelehrung - beispielsweise in Verbraucherkreditverträgen - somit zu einem zeitlich nicht begrenzten Widerrufsrecht des Verbrauchers.

Erstaunlich ist nun, dass trotz dieser Rechtsfolge zahlreiche Banken ihren Widerrufsbelehrungen scheinbar nicht die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen, denn diese wurden und werden immer noch in zahlreichen Fällen von den Gerichten als fehlerhaft eingestuft.

Dies hat zur Konsequenz, dass die jeweiligen Verbraucher auch noch Jahre nach dem Abschluss der Verträge diese widerrufen können. Eine unmittelbare Folge dieser Möglichkeit ist, dass die Verbraucher angesichts der Zinsentwicklung günstigere neue Darlehen abschließen können, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung der alten Verträge zahlen zu müssen. Damit lässt sich bei den verbraucherfreundlichen Zinsen in den letzten Jahren viel Geld sparen.

Aus diesem Grund findet die Problematik „Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherkreditverträgen“ immer wieder ein großes mediales Echo. Aktuelle Urteile zeigen zudem, dass auch heute noch zum Teil fehlerhafte Widerrufsbelehrungen von den Banken verwendet werden.