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Kosten ...

Welche Kosten entstehen beim Anwalt?

!!! Jede Tätigkeit des Anwalts ist gebühren­pflichtig !!!

Als gesetzliche Grundlage sieht das Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) hier anwaltliche Gebühren als Mindest­standart vor, die nicht unterschritten werden dürfen.

Statt der gesetzlichen Gebühren besteht auch immer die Möglichkeit, Vergütungs­vereinbarungen zu treffen.  Dies wird dann relevant, wenn die Tätigkeit zeitlich und in seiner rechtlichen Komplexittäit den Rahmen der gesetzlichen Gebühren sprengt. Sollte ein socher Fall vorliegen, würde dies im Rahmen der Erstberatung angespochen.

 

Erstberatung

Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation die Möglichkeiten eines weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens. Es erfolgt eine Darstellung der Erfolgs­ausichten und Risiken.

Ferner erhalten Sie einen Überblick über die zu erwartenden Kosten.

Die Kosten für eine solche Erstberatung liegen für einen Verbraucher bei maxiaml 190 EUR zzgl. Auslagen und MwSt. (§ 34 RVG).

WICHTIG: Bei einer weiteren sich in dieser Angelegen­heit anschließenden anwaltichen Beauftragung werden diese Gebühren vollständig auf das weitere Anwalts­honorar angerechnet.  

Wie geht es dann weiter?

Anwaltliche Vertretung

Soweit nichts anderes vereinbart, richten sich die weiteren Kosten der anwaltlichen Vertretung nach dem RVG.

 

Honorar­vereinbarung

In der Honrarvereinbarung kann ein Stundenhonrar oder ein Pauschalhonorer vereinbart werden.
Die Art und die Höhe des Honrars hängt jeweils vom Umfang der Tätigkeit, dem einzelnen Fachgebiet und der Kompelxität der Angelegenheit ab.
Bei einer gerichlichen Vertretung dürfen die Anwalts­gebühren die Gebühren­sätze nach dem RVG jedoch nicht unterschreiten.

 

Rechtschutz­versicherung

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, kann für Sie gerne geklärt werden, inwieweit diese die zu erwartenden Kosten übernimmt.

 

Prozess­kostenhilfe /
Verfahrenskostenhilfe

Sofern es Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaft­lichen Verhältnisse nicht mögich ist, die Kosten der anwaltlchen Vertretung selber zu tragen, unterstützen wir Sie gerne dabei, einen Antrag auf Prozess­kostenhilfe/­Verfahrens­kostenhilfe zu stellen.

Ihre Ansprech­partnerin:

Anke Tillmanns-Larisch
Fachanwältin für Strafrecht und Familien­recht | Fachanwalts­geprüft im Erbrecht | Fachanwalts­geprüft im Arbeits­recht

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