Ihre Ansprechpartnerin:
Anke Tillmanns-Larisch
Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht

OPFERSCHUTZ

Nebenklage | Zeugenbeistand | Schadensersatz und Schmerzensgeld | Täter-Opfer-Ausgleich | Opferentschädigungsgesetz | Gewaltschutzgesetz

Opfer haben einen Anspruch auf umfassende Hilfe und Unterstützung !

Dies gilt insbesondere für Opfer von Straftaten, da diese häufig am Stärksten betroffen und in ihrer Situation oftmals überfordert sind. Sobald man Opfer einer Straftat wird, sollte man sich so früh wie möglich anwaltlicher Hilfe bedienen.

Dem Opfer von Straftaten kommt im Strafverfahren zudem eine entscheidende Rolle zu, da das Opfer in den meisten Fällen als Zeuge aussagen muss. Hierfür kann sich das Opfer eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand bedienen, der darauf achtet, dass die Rechte des Opfers gewahrt werden.

Bei bestimmten Straftaten besteht auch ein Recht des Opfers, dem Strafverfahren als Nebenkläger beizutreten. Die Nebenklage eröffnet die Möglichkeit, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen, um die eigenen Rechte mittels eines als Nebenklagevertreter beauftragten Rechtsanwalts durchzusetzen. So besteht dann beispielsweise neben dem Recht auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der eigenen Vernehmung auch die Möglichkeit, Rechtmittel gegen ein Urteil einzulegen, soweit dieses vom Anklagesatz abweicht.

Insbesondere bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten werden in Fällen der Nebenklage die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Staatskasse übernommen. In anderen Fällen besteht die Möglichkeit der staatlichen Prozesskostenhilfe, so dass die Wahrung der Opferrechte nicht wegen finanzieller Hindernisse zurücktreten muss.
Zunehmend übernehmen aber auch Rechtsschutzversicherungen die Kosten von Nebenklagevertretungen.


Wir haben uns auf die Vertretung von Opfern spezialisiert und helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Zeugenbeistand und Nebenklagevertretung ebenso wie in der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld weiter.

Auch im Bereich des häuslichen Gewaltschutzes und der damit verbundenen Durchsetzung Ihrer Rechte vor den Familiengerichten sind wir kompetente Ansprechpartner für Sie. Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie auch Opferschutzverbänden und Psychologen ist für uns ebenso selbstverständlich, wie ein hohes Maß an persönlichem Engagement über die rechtlichen Aspekte hinaus.